VERMACS Immobilienmakler Ulm - erstklassiger Service

Das Immobilienmakler-Lexikon / Immobilienlexikon:

Für uns als Immobilienmakler sind die vielen Begriffe in dem Thema unser tägliches Brot. Sie als Kunde beschäftigen sich mit den Themen jedoch selten. Und das ist auch gut so, denn unser Anspruch ist Sie beim Immobilienverkauf und Immobilienverkauf so gut wie möglich zu unterstützen. Für alle, die dennoch mal eine Fachbegriff nachlesen wollen, haben wir dieses Lexikon (Glossar) zusammengestellt. Fehlt Ihnen ein Begriff, dann melden Sie sich doch bei uns.

Haben Sie mit uns bereits Ihre Traumimmobilie gefunden und sind Eigentümer? Dann schauen Sie doch mal auf unserer Infothek für Wohnungseigentumsverwaltungen vorbei.

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Das VERMACS Immobilienlexikon - Unsere kleine Hilfe für Sie:

Abgeschlossenheitserklärung / Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung ist die Voraussetzung, um ein Mehrfamilienhaus in einzelne Eigentumswohnungen (Einheiten) aufzuteilen. Abgeschlossenheit schafft die Grenze zwischen Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum. Durch die Gewährleistung der Abgeschlossenheit wird sicher gestellt, dass der einzelne Wohnungseigentümer sein Sondereigentum allein und seinen Interessen nach nutzen kann.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist die Bescheinigung der Baubehörde, in der bestätigt wird, dass die dem Sondereigentum zugeordneten Räumlichkeiten in sich abgeschlossen sind. Die Abgeschlossenheit wird auf dem Aufteilungsplan bescheinigt.

Allgemein gilt eine Wohnung als in sich abgeschlossen, wenn sie von anderen Wohnungen und Räumen vollständig durch Wände und Decken getrennt ist. Außerdem muss sie über einen eigenen Zugang vom Gemeinschaftseigentum verfügen und unmittelbar vom Freien oder vom Treppenhaus betreten werden können. In der Wohnung muss eine Haushaltsführung möglich sein. Dazu muss die Wohnung über eine Küche oder einen Raum mit Kochgelegenheit verfügen, Wasserversorgung, WC und Stromanschluss müssen vorhanden sein.

Garagenstellplätze gelten bereits dann als abgeschlossen, wenn die Flächen durch dauerhafte Markierungen (am Boden, an den Wänden, Trennvorrichtung) ersichtlich sind.

Auflassung

Die Auflassung ist entscheiden für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch und dient der Absicherung des Käufers. Sie verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie weiterveräußern oder belasten kann. Sie stellt damit den Schutz des Käufers dar.

Ohne Auflassung und entsprechende Grundbucheintragung, bleibt der Verkäufer rechtlich Eigentümer der Immobilie.

Währen die Auflassungsvormerkung eine vorläufige Sicherung im Grundbuch ist, stellt die Auflassung die endgültige Eigentumsübertragung dar. Die Vormerkung wird direkt nach Unterzeichnung des Kaufvertrags eingetragen, die Auflassung hingegen erst nach Erfüllung aller Vertragsbedigung, im Wesentlichen die Zahlung der Kaufpreissumme.

Auflassungsvormerkung

Nach ihrer Definition ist die Auflassungsvormerkung eine im Grundbuch eingetragene verbindliche Reservierung einer Immobilie und gilt der Kaufabsicherung. Der neue Eigentümer der Immobilie wird durch den Notar sozusagen vorgemerkt. Diese Einigung zwischen den beiden Parteien ist rechtlich notwendig und ist eine  Maßnahme der Absicherung. Mit der Vormerkung wird der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch vorgemerkt. Somit kann der Verkäufer keine Änderungen mehr im Grundbuch vornehmen – z.B. weitere Lasten eintragen lassen. Die Vormerkung schützt u.a. vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den Eigentümer, der Einleitung eines Zwangsversteigerungsverfahrens oder vor Launen des Verkäufers, doch an einen anderen Käufer zu verkaufen. In der Regel ist sie Bestandteil eines jeden notariellen Kaufvertrages, die durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt ist (§883). Dabei spielt es keine Rolle, ob die Immobilie als Kapitalanlage gekauft wird oder für private Zwecke. Ihre Verbindlichkeit erkennt man daran, dass sie erst durchgeführt wird, nachdem der Kaufpreis auf dem notariellen Anderkonto eingegangen ist.

Anmerkung: Manchmal werden Auflassungsvormerkung und Auflassung verwechselt- bei der Auflassung indes handelt es sich um die rechtsverbindliche Eintragung ins Grundbuch.

Bestellerprinzip bei Vermietung

Durch das Bestellerprinzip wird im Vorfeld geklärt, wer die Provision des Maklers bei einer erfolgreichen Vermittlung von Mietimmobilien leistet. Sowohl Mieter als auch Vermieter können einen Makler beauftragen, müssen diesen dann als „Besteller“ aber auch bezahlen.

Bodenrichtwert

Der Bodenrichtwert ist ein Richtwert, um den Preis eines Grundstückes oder Areals zu ermitteln. Er wird in Euro pro m² angegeben und kann von jedermann bei dem zuständigen Gutachterausschuss oder beim Bauamt angefragt und eingesehen werden. Die Ermittlung der Bodenrichtwerte erfolgt durch den Gutachterausschuss anhand von Kaufpreissammlungen. Hierzu werden die durchschnittlichen Bodenwerte für bestimmte Flächen eines Stadtgebiets, welche in ihrer Nutzung und Lage vergleichbar sind, herangezogen (Link: §196 Baugesetzbuch).

Courtage

Als Courtage (siehe auch Provision) werden die Kosten für einen Makler oder Vermittler bezeichnet, der zwei Vertragsparteien zusammenbringt. Die Höhe der Courtage richtet sich i.d.R. jeweils nach dem Wert des zu vermittelnden Objektes.

Denkmalschutz

Der Denkmalschutz beschreibt die Bewahrung und Instandhaltung von Objekten der Kunst, Geschichte oder Natur, an denen ein öffentliches Interesse besteht. Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen, müssen verschiedene Auflagen umsetzen und befolgen, um die Ursprünglichkeit des Gebäudes zu bewahren.
 
Für Liebhaber bieten denkmalgeschützte Immobilie in der Regel einen besonderes Wohnambiente, oft in sehr guten Lagen. Für Kapitalinvestoren bieten sich oft interessante Abschreibungsmodelle.
 
Mehr zum Thema Denkmalschutz finden Sie u.a. auf der Seite der Stiftung Denkmalschutz.

Eigenbedarf und Eigenbedarfskündigung

Der Begriff Eigenbedarf stammt aus dem Mietrecht und regelt eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter. Bedingung für diese Kündigung ist das berechtigtes Interesse, das nach § 573 Abs. II Nr. 2 BGB vom Vermieter geltend gemacht werden kann, wenn die Immobilie für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Zu den begünstigten Personen gehören der Vermieter selbst, seine Eltern und Kinder, Nichten und Neffen, Stiefkinder oder eine Pflegekraft, nicht aber verschwägerte Verwandte, Cousins, der geschiedene Ehegatte oder die Eltern des Lebensgefährten.

Will der Eigentümer hingegen seine Immobilie verkaufen, kann er als das berechtigtes Interesse vorbringen, er wird durch das Mietverhältnis an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde (§ 573 Abs. II Nr. 3 BGB).

Die Kündigungsformen erfordern die Einhaltung von Formvoraussetzung. Wir empfehlen Ihnen daher immer die Begleitung durch einen Juristen. Wir selber geben keine Rechtsberatung, helfen unseren Kontakten jedoch gerne mit unserem Netzwerk erfahrener Juristen weiter.

Einfacher Alleinauftrag

Der Auftraggeber verpflichtet sich beim Alleinauftrag für einen bestimmten Zeitraum keinen anderen Makler mit dem Verkauf der Immobilie zu beauftragen. Der Makler verpflichtet sich hingegen zu einem intensiven Einsatz und zum aktiven Tätigwerden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abschluss des Hauptvertrages noch zur Unterlassung eigener Aktivitäten. Der Makler verpflichtet sich zur Verschaffung möglichst günstiger Vertragsbedingungen, besondere Aufwendungen werden erst nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber durchgeführt.

Effektivzins

Der Effektivzins beschreibt die Gesamtkosten eines Kredits, die auf Kreditnehmer zukommen. Darin enthalten sind der Nominalzins eines Kredits sowie alle weiteren anfallenden Kosten. Durch den Effektivzins lassen sich Vergleiche der Kreditinstitute besser bewerten.
 

Eigentümergemeinschaft

Mit dem Erwerb des Eigentums an einer Eigentumswohnung treten Sie in der Regel in eine Wohnungseigentümergemeinschaft ein. Aufgrund ihrer großen praktischen Bedeutung wird das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander eigenständig im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt.

Das erworbene Eigentum an der Wohnung selbst wird als Sondereigentum bezeichnet. Über die verschiedenen Eigentumswohnungen hinaus, gibt es immer sogenanntes Gemeinschaftseigentum (zum Beispiel das Grundstück). An dem Gemeinschaftseigentum kann es Sondernutzungsrechte (zum Beispiel Terrasse, Stellplatz, Gartennutzung) zugunsten einzelner Eigentümer geben. Über die Teilungserklärung hinaus können Regelungen zum Verhältnis der Wohnungseigentümer unter einander auch in einer Gemeinschaftsordnung definiert sein. Das oberste Organ der Gemeinschaft ist die Eigentümerversammlung, in der Regel kümmert sich ein Verwalter um die Belange der Eigentümergemeinschaft und das gemeinschaftliche Eigentum.

Gerne erläutern wir unseren Erstkäufern weitere Details rund um das Thema Eigentümergemeinschaft.

Unsere erfahrenen Hausverwalter unseres VERMACS-Team übernehmen zudem gerne auch Ihren Auftrag als Hausverwaltung.

Links:

VERMACS Hausverwaltung Nersingen

VERMACS Hausverwaltung Kempten

 

Eigentum

Bei Eigentum liegen das alleinige Bestimmungsrecht und die Verfügungsgewalt über ein bestimmtes Objekt beim Eigentümer. Die Entscheidungsgewalt kann von keiner anderen Person ausgeführt werden. Im Immobilienbereich kann sich Eigentum auf Häuser, Wohnungen oder Grundstücke beziehen. Eigentümer von Immobilien müssen nicht zwangsläufig auch Besitzer sein, bspw. bei vermieteten Wohnungen.
Bei Eigentum liegen das alleinige Bestimmungsrecht und die Verfügungsgewalt über ein bestimmtes Objekt beim Eigentümer. Die Entscheidungsgewalt kann von keiner anderen Person ausgeführt werden. Im Immobilienbereich kann sich Eigentum auf Häuser, Wohnungen oder Grundstücke beziehen.

Eigentümerversammlungsprotokoll

Mit dem Erwerb einer Wohnung treten Sie in eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ein. Diese hält in der Regel einmal im Jahr eine Versammlung ab, in der alle die Gemeinschaft betreffenden Punkte entschieden werden. Meist werden WEGs von einem Verwalter betreut. Dieser übernimmt die Leitung der Sitzung und protokolliert ein Entscheidungsprotokoll.

Während des Erwerbs einer Wohnung empfehlen wir immer, sich die letzten Protokolle aushändigen zu lassen. So bekommen Sie eine Übersicht, ob zum Beispiel Sanierungsmaßnahmen anliegen.

Unser VERMACS Hausverwalterteam erläutert Ihnen gerne mehr rund um das Thema.

Energieausweis

Der Energieausweis bewertet den energetischen Zustand einer Immobilie. Ihn gibt es als Verbrauchs- und als Bedarfsausweis. Der Wert im Verbrauchsausweis wird aufgrund des gemessenen Energieverbrauchs ermittelt, beim Bedarfsausweis wird der Wert auf Grundlage des Energiebedarfs ermittelt. Egal welche Variante: Die Vorlage eines Energieausweises ist beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie Pflicht – hierauf darf nicht verzichtet werden. Daher muss der Energieausweis schon vor dem Verkauf oder der Vermietung beantragt werden.

Bei Eigentumswohnungen kann der Energieausweis über die Hausverwaltung angefragt werden. Sind Sie bereits Kunde bei uns, dann nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.

Erbbaurecht

Das Erbbaurecht hat gerade für unsere Kunden in Kempten eine hohe Bedeutung. Doch was ist ein Erbaurecht? Ein Eigentümer (Erbbaurechtsgeber) räumt einem Erbbauberechtigten die Errichtung und Nutzung eines Hauses auf dessen Grundstück ein. Meist wird hierfür eine regelmäßige Zahlung (Erbbaurechtzins) an den Erbbaurechtsgeber vereinbart. Erst nach Beendigung des Erbbaurechts werden die errichteten Bauwerke auch Bestandteile des Grundstücks. Das Erbbaurecht wird auf eine bestimmte Zeit bestellt (üblich sind 60 – 99 Jahre).

Wurde eine Immobilie also auf einem Grundstück mit Erbbaurecht errichtet, erwerben Sie mit der Immobilie nicht das Grundstück, sondern leisten den Erbbauzins, als Entschädigung an den Eigentümer dafür, dass Sie das Grundstück nutzen dürfen. Dieser Sachverhalt wird in der Wertermittlung eines Hauses oder Wohnung von unseren Makler berücksichtigt. Wir empfehlen daher immer eine professionelle Wertermittlung.

Übrigens eine einfache und schnelle Einschätzung Ihres Immobilienwertes, können Sie auch mit unserem Immobilienbewertungstools durchführen. Im Anschluss meldet sich unser VERMACS Maklerteam bei Ihnen, um mit Ihnen eine detaillierte Wertermittlung vorzunehmen.

Ertragswertverfahren

Es gibt drei Standardverfahren der Wertermittlung von Immobilien: Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren und das Ertragswertverfahren. Das Ertragswertverfahren kommt immer dann zum Einsatz, wenn mit der Nutzung der Immobilie ein möglicher Ertrag erzielt werden soll. Der Verkehrswert, bei Ermittlung über das Ertragswertverfahren, ermöglicht eine objektive Betrachtung der zu erwartenden Erlöse in Abhängigkeit des Kaufpreises.

Erwerbsnebenkosten (auch Kaufnebenkosten)

Wer eine Immobilie kaufen oder bauen möchte, sollte die Zusatzkosten nicht unterschätzen. Auch wenn der Kaufpreis den größsten Betrag beim Kauf darstellt, so sollte man die Kaufnebenkosten beim Erwerb einer Immobilie nicht vergessen.
 
Doch mit welchen Kosten sollte man grob rechnen?
 

Beim Erwerb einer Immobilie entstehen zusätzliche Kosten, sog. Erwerbsnebenkosten, die über den Kaufpreis hinausgehen. Diese Kosten sollte jeder, der eine Immobilie zum Kauf sucht, rechtzeitig einplanen. Die Erwerbskosten sind zeitnah nach dem Kauf der Immobilie fällig, deswegen sollten sie aus liquiden Mitteln beglichen werden.

Nachfolgend eine Liste von anfallenden Kosten:

  • Für die Beurkundung des Kaufvertrags fallen Notarkosten an, da jeder Kaufvertrag gesetzlich verpflichtend notariell beurkundet werden muss. Die Höhe der Notargebühren ist gesetzlich geregelt und wird staatlich überwacht. Das bedeutet, dass die Gebühren beim jedem Notar gleich hoch sind.
  • Für den Großteil der Käufer ist eine Finanzierung ihrer Immobilie unumgänglich, wobei eine Grundschuld ins Grundbuch eingetragen werden muss. Dies erfordert eine notarielle Beurkundung und geht mit weiteren Gebühren einher. Diese Notarkosten liegen bei ca. 1 % bis 2 % des Kaufpreises.
  • Kosten für die Umschreibung des Eigentums und Eintragungen im Grundbuch. Sie betragen ca. 0,5 % des Kaufpreises.
  • Eventuell eine Maklerprovision. Die Höhe der Provision kann je nach Region unterschiedlich ausfallen, in der Regel bewegt sie sich zwischen 3 % bis 6 % zzgl. MwSt.
  • Grunderwerbsteuer. Die Höhe der Grunderwerbsteuer fällt je nach Bundesland unterschiedlich aus. Sie liegt mindestens bei 3,5 % des Gesamtkaufpreises, in manchen Bundesländern sogar bei 6,5 % (Stand 2016). Die Höhe der Grunderwerbssteuer in Bayern liegt bei 3,5 % (Stand 2019). Die Grunderwerbsteuer ist vom Käufer zu tragen.
  • Normalerweise dient der Kaufpreis als Berechnungsgrundlage für die Grunderwerbssteuer. Gleichwohl fallen Einrichtungsgegenstände, die sich in der Immobilie befinden, nicht unter die Grunderwerbssteuer. Wenn sich also im Haus unter anderem eine Einbauküche befindet und der Wert dieser Küche im Kaufvertrag beziffert wird, wird die Grunderwerbsteuer entsprechend gemindert. Es müssen alle Einrichtungsgegenstände in einer Inventarliste inkl. des jeweiligen Preises aufgelistet werden.
Unter folgendem Artikel können Sie weitere Informationen zur Grunderwerbsteuer erfahren.
 
Wir haben eine Übersicht der Höhe der Grunderwerbsteuer für Bayern und Baden Württemberg nachfolgend aufgeführt:

Bayern: 3,5 %
Baden-Württemberg: 5,0 %

Stand: 01. Mai 2024

Exposé

Ein Exposé gilt als Visitenkarte einer Immobilie und präsentiert Sie für den Verkauf oder die Vermietung. Interessenten finden in einem Exposé alle relevanten Angaben, Fotos und wichtige Informationen über das zum Verkauf angebotene Objekt.
Etwas genauer enthält die Beschreibung des Objektes im Exposé, seiner Ausstattung und Lage und beinhaltet alle Objektmerkmale (Fläche, Kaufpreis/Miete, Baujahr, Energieverbrauch – seit 2014 verpflichtend) – ergänzt durch Objektfotos und Lageplan. Das Exposé wird vom Immobilienmakler angefertigt. Es ist klassischer Bestandteil des Maklerservices.
 
Bei VERMACS sind wir dazu übergegangen das Expose in digitaler Form zu übergeben. Das spart jede Menge Papier und schont die Umwelt.

Flurstück und Flurkarte

Kaufen Sie ein Grundstück, werden Sie schnell über den Begriff Flurstück stolpern. Als Flurstück wird geometrisch vermessenes Land bezeichnet. Es gilt als kleinste Einheit im Liegenschaftskataster. Ein Grundstück kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen.
 
Die Flurkarte ist die maßstabsgetreue Abbildung aller Flur- und Grundstücke (Liegenschaften) eines Gebietes. Mit ihr werden auch die offiziellen Existenzen der abgebildeten Liegenschaften belegt. Die Karte gilt als amtliche Grundlage im Grundbuch.

Gebäudeenergiegesetz

Das im November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (kurz GEG) enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Die frühere EnEV, das EnEG und das EEWärmeG wurden mit dem GEG zusammengeführt.
Eine Novellierung fand im Jahr 2023 statt. Neuregelung gilt seit 01. Januar 2024.

Gemeinschaftseigentum

In Bezug auf ein Gebäude gehören zum Gemeinschaftseigentum alle Teile, die für den Bestand und die Sicherheit des Gebäudes erforderlich sind, wie z. B. Außenwände, Dach, Fundament, Treppenhaus, Fenster und Eingangstüren; außerdem Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen, (z. B. Heizungsanlage, Strom-, Wasser- und Gasleitungen).

Zum Gemeinschaftseigentum gehören solche Teile des Gebäudes auch dann, wenn sie sich im Bereich des Sondereigentums befinden (§ 5 Abs. 2 WEG). So gehören auch die Abschnitte von Leitungen, die mehrere Wohnungen versorgen, zum Gemeinschaftseigentum, wenn sie durch eine Wohnung (Sondereigentum) führen. Versorgungsleitungen, die nur eine Wohnung versorgen, sind allerdings sondereigentumsfähig und in aller Regel in der Teilungserklärung zum Sondereigentum erklärt.

Das Gemeinschaftseigentum wird von allen Wohnungseigentümern gemeinsam verwaltet und in Stand gehalten. Üblicherweise wird ein Verwalter damit beauftragt.

Geldwäschegesetzt (GwG)

Das Geldwäschegesetz soll Geldwäsche und die Finanzierung von Terrorismus verhindern. Immobilienmakler gehören nach §2 Abs. 1 Nr. 10 GwG zu den Verpflichteten. Sie müssen beim Kauf oder Verkauf von Immobilien sowie bei der Vermittlung von Mietverträgen mit einer Kaltmiete von über 10.000 EUR die Identität der Kunden, mit denen sie eine Geschäftsbeziehung eingehen wollen, feststellen und unterliegen im Geldwäsche-Verdachtsfall der Meldepflicht.

Natürliche Personen müssen ein gültiges Ausweisdokument vorlegen, dessen Daten (Name, Anschrift, Ausweis- oder Passnummer, Geburtsname und -datum, Nationalität und ausstellende Behörde) der Immobilienmakler dokumentiert. Außerdem ist der Immobilienmakler verpflichtet, eine vollständige Ausweiskopie anzufertigen.

Bei juristischen Personen werden Firma, Name, Rechtsform, Registernummer, Anschrift des Sitzes sowie die Namen der Mitglieder des Vertretungsorgans oder des gesetzlichen Vertreters aufgenommen und durch einen Auszug aus einem amtlichen Register oder Verzeichnis geprüft. Es ist außerdem notwendig, die wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln und zu identifizieren.

Geschlossflächenzahl (GFZ)

Mit der Geschossflächenzahl wird angegeben, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche beim Bau zulässig sind. Wie auch die Grundflächenzahl, ist die Geschossflächenzahl Teil der Baunutzungsverordnung und ist ebenfalls dem geltenden Bebauungsplan zu entnehmen.

Grundbuch

Das Grundbuch ist ein öffentliches, amtliches Verzeichnis von Grundstücken. Es erfasst alle Eigentumsverhältnisse und mögliche mit dem Grundstück verbundenen Rechte und auf ihm liegenden Lasten. Das Amtsgericht verwaltet als Grundbuchamt die in seinem Bezirk liegenden Grundstücke. Öffentliche Lasten werden nicht im Grundbuch erfasst; sie sind dem Baulastenverzeichnis zu entnehmen (bundeslandspezifische Regelungen). Für jedes Grundstück wird beim Amtsgericht ein eigenes Grundbuchblatt geführt.

Grundschuld

Die Grundschuld kommt ins Spiel, wenn Immobilienkäufer planen, die gewünschte Immobilie zu finanzieren. Das Kreditinstitut kann in diesem Fall das bebaute Grundstück mit einer Schuld belasten und sichert so seine Interessen ab. Es handelt sich um ein Grundpfandrecht. Wichtige Voraussetzung: beide Parteien müssen mit diesem Vorgehen einverstanden sein.

Was genau ist eine Grundschuld? Wie genau ist der Ablauf? Das alles erklärt Ihnen gerne bei Kaufinteresse unsere erfahrene Maklerin oder Ihr finanzierendes Kreditinstitut.

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer wird fällig, wenn ein Grundstück erworben wird. Die Höhe der Steuer wird von den einzelnen Bundesländern selbstständig festlegt und kann zwischen 3,5% und 6,5 % variieren. Als Bezugsbasis dient der Kaufpreis bei Erwerb.

Grundflächenzahl (GRZ)

Mit der Geschossflächenzahl wird angegeben, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche beim Bau zulässig sind. Wie auch die Grundflächenzahl, ist die Geschossflächenzahl Teil der Baunutzungsverordnung und ist ebenfalls dem geltenden Bebauungsplan zu entnehmen.

Grundriss

Der Grundriss prägt jede Wohnung. Mit der modernen Lebensweise ändern sich auch die Vorstellungen, wie eine Wohnung zugeschnitten sein sollte.

Besonders für die Objektanalyse sind Grundriss und Bauplan eine wichtige Informationsgrundlage. Ein Grundriss stellt die einzelnen Stockwerke eines Gebäudes horizontal aus der Vogelperspektive dar. Sichtbar sind in der Regel wichtige Details, wie tragenden und nicht tragenden Innen- sowie Außenwänden, der Fenster und Türen. 

Fehlt der Grundriss für ein Gebäude (insbesondere bei älteren Objekten häufiger der Fall) kann dieser beim Bauordnungsamt angefragt werden. Verkauft VERMACS als Immobilienmakler eine Immobilie, haben wir das in der Regel bereits für Sie erledigt. Bei der Objektbesichtigung sollte der Grundriss mit den tatsächlichen Verhältnissen jedoch immer noch einmal überprüft werden.

Hausbewertung

Eine Hausbewertung (auch Immobilienbewertung) ermittelt den Marktwert einer Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt. Darin fließen diverse betriebswirtschaftliche, bautechnische und rechtliche Informationen und Kenntnisse ein. Mit der Vornahme der Bewertung legen Experten einen angemessen Wert auf Basis ihrer Erkenntnisse fest und vergleichen diesen Wert mit anderen Immobilien.
 
Wir läuft eine Bewertung mit VERMACS ab? Entweder kontaktieren Sie uns direkt, oder sie führen die erste schnelle Einschätzung direkt online (Immobilienbewertungstool) durch, unser Kollegen melden sich dann schnellstmöglich direkt bei Ihnen. Bitte beachten Sie, dass jede Onlinebewertung nur eine Indikation abgibt und eine professionelle Bewertung auf Basis von Erfahrung und Marktkenntnis nicht ersetzen kann. Wir freuen uns daher auf unseren persönlichen Kontakt und Austausch,

Haus verkaufen

Wer ein Haus verkaufen möchte, hat viele Fragen: Wie ist der Ablauf bei einem Hausverkauf? Welche Dokumente brauche ich? Wie viel ist mein Haus eigentlich wert? Viele Fragen, unser TEAM hilft gerne (Kontakt)!
 

Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Ein erfolgreicher Hausverkauf erfordert Vorbereitungen wie die Bestimmung des Verkaufspreises, die Zielgruppenanalyse, das Exposé, Besichtigungen, die Auswahl des Käufers, den Kaufvertrag und den Notartermin.

  • Ein Hauskauf dauert durchschnittlich 6 bis 12 Monate, Makler können diesen Prozess beschleunigen.

  • Ein Haus kann zu jederzeit verkauft werden, der beste Zeitpunkt für den Hausverkauf ist jedoch im Frühjahr oder Sommer.

Viele Verkäufer sind aktuell zögerlich mit dem Verkauf von Immobilien. Zwar lassen sich mit dem Rückgang der Immobilienpreise in 2022 nicht mehr die gleichen Preise, wie in den Boomjahren, erzielen. Gerade in aktuellen Zeiten erleben wir jedoch, wie die Begleitung eines Immobilienverkaufs durch einen professionellen Makler, der den gesamten Prozess begleitet von Vorteil ist. Unser Team hilft Ihnen gerne! Rufen Sie uns an… Alle Kontaktdaten, finden Sie hier!
 

Hausgeld

Das Hausgeld bezeichnet alle anfallenden Vorauszahlungen der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Hierunter fallen alle laufenden Betriebskosten, eventuelle Instandhaltungsrücklagen oder auch die Kosten für die Hausverwaltung.

Immobilie

Eine Immobilie ist eine unbewegliche Sache (lat.: immobilis: unbeweglich). Anders als bewegliche Sachen (z.B. KFZ, Möbel) unterliegen sie besonderen rechtlichen Vorschriften. So bedarf es bei einem Kauf und Verkauf einer notariellen Beurkundung sowie Eintragung ins Grundbuch und vieles mehr. Unter dem Begriff Immobilie werden Grundstücke, Häuser oder Wohnungen zusammengefasst.

Immobilienbewertung

Mit einer Immobilienbewertung wird die Ermittlung des realistischen Kaufpreises einer Immobilie beschrieben.
 
Für eine Immobilienbewertung gibt es unterschiedliche Gründe. Solle eine Immobilie verkauft werden, so ermittelt der beauftragte Immobilienmakler, meist kostenfrei, den Marktwert (auch Verkehrswert.
 
Unser VERMACS-Team hilft Ihnen gerne beim Immobilienverkauf und der Marktwertermittlung. Hier geht es zum Einstieg in die Online-Immobilienbewertung, danach meldet sich unser Team bei Ihnen für eine genaue Wertermittlung.

Immobilienmakler in Nersingen

Erstklassiger Service und lokale Kompetenz in Ulm, um Ulm und um Ulm herum!

Sie sind auf der Suche nach einem zuverlässigen Immobilienmakler? Die Makler von VERMACS Immobilienmakler haben sich auf den Immobilienmarkt in Ulm, Neu-Ulm, Nersingen, Elchingen, Burlafingen, Pfuhl, Langenau, Leipheim, Günzburg, Illertissen, Vöhringen, Dornstadt und Blaustein spezialisiert und verfügen über jahrelange Erfahrung in der Branche. Unsere regionale Kompetenz  ermöglichen eine optimale Immobilienbewertung und einen erfolgreichen Immobilienverkauf. Transparenz und Vertrauen dienen uns als selbstverständliche Grundlage für eine Zusammenarbeit mit Erfolgscharakter. Kontaktieren Sie uns noch heute – unsere Makler aus der Region Ulm beraten Sie kostenfrei und unverbindlich.

Immobilienmakler in Kempten

Erstklassiger Service und lokale Kompetenz in Kempten und für das Allgäu

Sie sind auf der Suche nach einem zuverlässigen Immobilienmakler? Die Makler von VERMACS Immobilienmakler in Kempten haben sich auf den Immobilienmarkt in Kempten und dem Allgäu spezialisiert und verfügen über jahrelange Erfahrung in der Branche. Unsere regionale Kompetenz ermöglichen eine optimale Immobilienbewertung und einen erfolgreichen Immobilienverkauf. Transparenz und Vertrauen dienen uns als selbstverständliche Grundlage für eine Zusammenarbeit mit Erfolgscharakter. Kontaktieren Sie uns noch heute – unsere Makler aus der Region Ulm beraten Sie kostenfrei und unverbindlich.

Immobilienverkauf

Der Immobilienverkauf beschreibt die Übertragung inklusive aller Rechte, die mit dem Eigentum einer Immobilie einhergehen. Ein Immobilienverkauf muss über einen Notar erfolgen, der den Eigentümerwechsel als unparteiischer Dritter schriftlich bezeugen muss.
 
Eigentümer, die Ihre Immobilie verkaufen möchten, müssen viele Dinge beachten: Die Festlegung des Verkaufspreises, Klärung aller Rechtsfragen, die Erstellung einer ausgeklügelten Marketingstrategie, die Planung des gesamten Verkaufsprozesses bis hin zur Käuferfindung und dem finalen Vertragsabschluss. Werden wichtige Dinge vergessen, kann es unter Umständen teuer für Immobilienverkäufer werden. Damit Sie bei dem wichtigen Immobilienverkauf nichts vergessen, hilft Ihnen unser Immobilienmakler Team gerne weiter.

Indexmiete

Die Indexmiete ist eine variable Miete, die in §557b BGB geregelt ist und sich nach dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für Lebenserhaltungskosten aller privaten Haushalte richtet: Steigen die Preise, steigt auch die Indexmiete. Vermieter und Mieter bleibt es frei, im Mietvertrag eine Indexmiete zu vereinbaren und somit eine meist jährliche Mieterhöhung zu einem festen Zeitpunkt festzulegen. Es kann dann keine Mieterhöhung auf Basis der ortsüblichen Vergleichsmiete nach §558 BGB mehr erfolgen; auch Kosten im Falle einer Modernisierung können bei der Vereinbarung einer Indexmiete nicht auf den Mieter umgelegt werden – es sei denn, sie sind gesetzlich vorgeschrieben. Dazu müssen sie aus Umständen notwendig geworden sein, die der Vermieter nicht zu vertreten hat.

Instandhaltungsrücklage

Für Käufer von Eigentumswohnungen wird der Begriff Instandhaltungsrücklage relevant. Instandhaltungsrücklagen sind von einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zurückgelegtes Geld für die Instandhaltung einer Immobilie und für größere Reparaturen an z.B. Dach, Fassade, Aufzügen und Heizung. Jeder Eigentümer hat nach §21 WEG das Recht auf die Ansammlung einer Instandhaltungsrücklage. Die Frage nach Höhe ist Abhängig von vielen Faktoren, wie Zustand, Alter, Größe. Lage, Ausstattung und Substanz. Unser Team in der Immobilienverwaltung in Nersingen sowie Immobilienverwaltung in Kempten berücksichtigt diese Rückladenbildung immer im Wirtschaftsplan. Diese wird dann im Rahmen der Eigentümerversammlung beschlossen.

Beim Kauf einer Eigentumswohnung geht die angesparte Instandhaltungsrücklage auf den Käufer über. Unsere Immobilienmakler prüfen daher immer, ob die Ansparung dem Zustand des Gebäudes entspricht und berücksichtigen eine Gute Rücklagenbildung (auch schlechte) in der Wertermittlung.

Kaltmiete

Die Kaltmiete ist ein Teil der Miete, der lediglich für die Wohnflächennutzung anfällt. Sie wird ebenfalls als Grundmiete bezeichnet, in der die anfallenden Nebenkosten nicht berücksichtigt werden. Die Nebenkosten werden in der sogenannten Warmmiete berücksichtigt.

Kaufnehmenkosten

Kaufvertrag

Der Immobilienkaufvertrag ist ein rechtliches Dokument, das beim Erwerb einer Immobilie zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossen wird. Er regelt die Eigentumsübertragung, Zahlungsmodalitäten und weitere Details.
Kaufen oder Verkaufen Sie ein Immobilie mit VERMACS, so begleiten wir sie umfänglich in dem gesammten Prozess.

Kaution

Die Kaution ist eine monetäre Sicherheitsleistung. Im Mietverhältnis dient sie als Absicherung für den Vermieter im Falle von Schäden, die durch den Mieter verursacht werden. Ersatzweise kann eine Bürgschaft die Zahlung einer Kaution ersetzen.

Kündigungsfrist

Eine Kündigungsfrist gibt die Zeitspanne zwischen dem Moment der Kündigung und des tatsächlichen Vertragsendes an. Es dient zum Schutz beider Vertragsparteien, um sich auf das vorzeitige Ende der Vertragslaufzeit und bevorstehende Maßnahmen vorzubereiten.

Makler

Ein Immobilienmakler ist Vermittler zwischen Verkäufer und Käufer bzw. Vermieter und Mieter und erbringt Dienstleistungen für alle Phasen der Vermarktung einer Immobilie. Er vermittelt den Verkauf oder die Vermietung von Wohnraum für private und gewerbliche Eigentümer. Anhand seiner Erfahrung und Kenntnis des Immobilienmarktes, der  Preisentwicklung und der Nachfrage-Situation ermittelt ein Immobilienmakler den richtigen Marktwert. Des Weiteren entwickelt er eine Strategie um die Immobilie bestmöglich zu verkaufen. Für Investoren beschafft er unbebaute Grundstücke oder verkauft Neubau-Eigentumswohnungen für Projektentwickler.

Das VERMACS Immmobilienmaklerteam (Immobilienmakler Nersingen und Immobilienmakler Kempten) freut sich auch Ihnen beim Verkauf oder Kauf Ihrer Immobilie zu helfen.

Makleralleinauftrag

 

Der Makleralleinauftrag regelt die vertragliche Beziehung zwischen Auftraggeber und Makler. Damit garantiert der Auftraggeber, dass er keine weiteren Makler mit der Vermittlung der Immobilie beauftragen darf.

Maklervertrag

Der Maklervertrag ist eine gesetzlich geregelte Vereinbarung zwischen Makler und Auftraggeber. Es gibt drei verschiedene Arten dieses Vertrages: den einfachen Maklervertrag, den einfachen Alleinauftrag sowie den qualifizierten Alleinauftrag.
Der Maklervertrag ist eine gesetzlich geregelte Vereinbarung zwischen Makler und Auftraggeber. Es gibt drei verschiedene Arten dieses Vertrages: den einfachen Maklervertrag, den einfachen Alleinauftrag sowie den qualifizierten Alleinauftrag.

Marktwert

Für den Marktwert gibt es, im Gegensatz zum Verkehrswert, keine einheitliche Definition, er ist stark bestimmt von Angebot und Nachfrage.

Mietkauf

Beim Mietkauf mietet eine Partei zunächst ein Objekt für einen befristeten Zeitraum und erhält nach dessen Ablauf die Option, dieses käuflich zu erwerben. Bei einem Kauf werden die bezahlten Mieten in der Regel angerechnet.

Mietpreisbremse

Die Wortkreation Mietpreisbremse entstand als Abkürzung für das „Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten“. Sie soll Mieter gegen überhöhte Mieten bei der Neuvermietung oder zu starke Mieterhöhrungen schützen. So dürfen die Mieten bei einer Neuvermietung nur 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen – ausgenommen davon sind jedoch neu gebaute oder umfassend modernisierte Wohnungen, eine erstmalige Nutzung und Vermietung nach 2014 oder eine vorherige Miete, welche bereits über der zulässigen Miete gelegen hat.

Mietspiegel

Ein Mietspiegel ist laut §558c BGB eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete und gibt Auskunft über das Mietgefüge einer Gemeinde oder Stadt.

Miteigentumsanteil

Für unsere Käufer von Eigentumswohnungen ist der Begriff Miteigentumsanteil (MEA) relevant. Der Miteigentumsanteil ist ein rechnerischer Bruchteil des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Zum Gemeinschaftseigentum zählen u.a. Fassade, Dach oder Treppenhaus; also alle Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht zum Sondereigentum des einzelnen Eigentümers gehören. Der Miteigentumsanteil gibt dabei an, welcher Anteil jedem Wohnungseigentümer gehört.

Der Miteigentumsanteil dient als Grundlage zur Ermittlung der Kosten des Gemeinschaftseigentums, also mit welchem Anteil sich ein Eigentümer an Kosten für Sanierung und Instandhaltungsmaßnahmen beteiligen muss. Die vom einzelnen Eigentümer zu tragenden Kosten können der Teilungserklärung (Gemeinschaftsordnung) entnommen werden.

Nebenkosten

Nebenkosten bezeichnen Kosten, die zusätzlich zu den Hauptkosten entrichtet werden. Sie können zum Beispiel Teil von Mietverträgen in Form von Zahlungen für Warmwasser, Heizung und Gas sein. Nebenkosten fallen aber auch beim Immobilienkauf an und beinhalten unter anderem Notarleistungen oder umfassen die Kosten für die Grundsteuer (siehe auch Erwerbsnebenkosten).

Nießbrauchrecht

Beim Nießbrauchrecht behält der Eigentümer nur die Verfügungsgewalt bezüglich seiner Sache, seines Vermögens oder seines Rechts. Das absolute Recht auf Nutzung und Einnahmegenerierung (Mieteinnahmen) wird auf den Nießbrauchberechtigten übertragen.

Notar

Ein Notar ist eine Person der Rechtspflege, die Rechtsgeschäfte beglaubigt und beurkundet. Er dient als unabhängige Instanz zwischen zwei Parteien.

Pacht

Mit der Pacht erhält der Pächter die Überlassung einer Immobilie zur Nutzung und zum Betreiben eines wirtschaftlichen Zwecks. Oft sind darunter gastronomische Einrichtungen oder Anbaubauflächen zu verstehen. Es ist ein Dauerschuldverhältnis, das mit Ablauf des Vertrags oder einer Kündigung endet. Anders als bei der Miete kann der Vertrag mit zusätzlichen Rechten und Pflichten ausgestaltet sein.

Penthouse

Bei einem Penthouse handelt es sich um die höchste Wohnung in einem mehrstöckigen Haus. Meist wird diese Art luxuriös ausgestatteter Wohnungen durch einen Anbau hinzugefügt oder nachträglich ausgebaut. Das Penthouse ist somit nicht zwangsläufig mit den anderen Parteien des Hauses verbunden.

Provision

Die Provision (auch Courtage genannt) ist ein prozentualer Anteil vom Verkaufspreis, der an den vermittelnden Makler gezahlt wird. Dabei gibt es zwei Arten von Provisionen – die Außenprovision und die Innenprovision.

Die Außenprovision bezieht sich auf die Zahlung, die der Käufer an seinen eigenen Makler leistet. Diese Provision wird vom Käufer getragen und deckt die Dienstleistungen des Maklers ab, der den Käufer bei der Suche nach einer geeigneten Immobilie unterstützt hat.

Die Innenprovision hingegen bezieht sich auf die Provision, die der Verkäufer an den Makler zahlt, der ihm geholfen hat, einen geeigneten Käufer zu finden. Diese Provision wird vom Verkäufer getragen und deckt die Dienstleistungen des Maklers ab, der den Verkäufer bei der Vermarktung und dem Verkauf der Immobilie unterstützt hat.

Es ist wichtig zu beachten, dass es seit dem 23.12.2020 neue BGB-Vorschriften zur Maklerprovision beim Immobilienkauf gibt. Bei Einfamilienhäusern und Wohnungen wird die Provision hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Dies bedeutet, dass sowohl der Käufer als auch der Verkäufer jeweils die Hälfte der Gesamtprovision tragen.

Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren dient zur Wertermittlung eigengenutzter Immobilien. Hierfür werden Gebäude‑, Boden- und der Wert der Außenanlagen einbezogen, wodurch ein realistischer Marktwert ermittelt werden kann.
Beim Sachwertverfahren wird ein Substanzwert mithilfe eines objektbezogenen Baukostenansatzes errechnet. Das Verfahren eignet sich besonders zur Bewertung von hochwertigen Ein- und Zweifamilienhäusern – also hauptsächlich Immobilien zur Eigennutzung.

Souterrain

Als Souterrain wird eine Wohnung bezeichnet, deren Lage sich unterhalb des Straßenniveaus befindet. Im Gegensatz zu Kellerräumen, die lediglich für Lagerungen und Stauraum ausgelegt sind, sind Souterrains zum dauerhaften Wohnen konzipiert.

Sondereigentum

Das Wohnungseigentumsgesetz unterscheidet zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum.

Begründet wird Sondereigentum in der Regel durch Teilungserklärung. Voraussetzung für die Begründung von Sondereigentum ist die Abgeschlossenheit der betreffenden Räume. Bei Sondereigentum unterscheidet man zwischen Wohnungseigentum oder Teileigentum.

Mit seinem Sondereigentum kann ein Wohnungseigentümer grundsätzlich beliebig verfahren, wobei die Teilungserklärung gewisse Einschränkungen vorsehen kann. Allerdings muss der Eigentümer sein Sondereigentum auch eigenständig und auf eigene Kosten instand halten.

Das jeweilige Sondereigentum ist stets in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum verstehen.

Sondernutzungsrecht

Ein Sondernutzungsrecht kann einem Wohnungseigentümer an einem Teil des Gemeinschaftseigentums eingeräumt werden. Die übrigen Sondereigentümer sind dann von der Nutzung dieses Teils ausgeschlossen. Ein häufiges Beispiel ist der Garten oder die Terassen von Erdgeschosswohnung eines Mehfamilienhauses, aber auch der Balkon in den höheren Stockwerken.

Teileigentum

Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen, wie  z.B. Büroräumen, Ladenflächen, Arztpraxen, Restaurants aber auch Garagenstellplätzen (sofern diese eindeutig markiert sind).

Teilungserklärung

In der Teilungserklärung erklärt der Eigentümer eines Grundstücks gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum am Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt und mit jedem Anteil das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder das Teileigentum an nicht zu Wohnzwecken bestimmten Räumen verbunden wird. Diese Aufteilung hat zur Folge, dass jede Eigentumswohnung beziehungsweise Gewerbeeinheit im Haus einzeln veräußert und belastet werden kann. Auch Sondernutzungsrechte können in der Teilungserklärung begründet werden.

Im Regelfall enthalten Teilungserklärungen neben der eigentlichen formellen Aufteilung als zweiten Teil noch die Gemeinschaftsordnung. Diese regelt das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und kann vom Wohnungseigentumsgesetz abweichende Bestimmungen enthalten, soweit das Gesetz abdingbar ist.

Vergleichswertverfahren

Bei der Wertermittlung von Immobilien gibt es drei Standardverfahren: Das Ertragswertverfahren, das Sachwertverfahren und das Vergleichswertverfahren. Beim Vergleichswertverfahren wird der Verkehrswert aus Kaufpreisen vergleichbarer Grundstücke, Häuser oder Wohnungen ermittelt. Herangezogen werden also erzielte Marktpreise aus der Gegenwart oder näherer Vergangenheit. Das Vergleichswertverfahren eignet sich besonders bei unbebauten Grundstücken, Standard-Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Häufig wird es beispielsweise in Gutachten verwendet.

Verkehrwert

Der Verkehrswert beschreibt den aktuellen Wert einer Immobilie. Der Verkehrswert ist der Preis, der beim Verkauf einer Immobilie am wahrscheinlichsten zu erzielen wäre. Er unterliegt verschiedenen Einflussgrößen, u.a. den Kenntnissen und Erfahrungen des Sachverständigen und verschiedenen Vorschriften.

Vergleichsmiete

Die ortsübliche Vergleichsmiete wird nach der gesetzlichen Definition aus den üblichen Entgelten (geregelt in § 558 Abs. 2 BGB) gebildet, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum (z.B. Haus, Wohnung) vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert worden sind.

Wohnungflächenberechnung

Die Wohnfläche ist die Summe aller anrechenbaren Grundflächen der Räume einer Wohnung. Aber nicht immer geht die Gesamtfläche einer Wohnung in die Wohnflächenberechnung mit ein. Nicht einzubeziehende Räume sind Abstellräume außerhalb der Wohnung wie Keller oder Dachboden, Heizungsräume, Waschräume und Garagen. Sonderregelungen gibt es z.B. bei Schwimmbädern und Wintergärten. Balkon, Terrasse, Dachgarten oder Loggia werden nicht voll veranschlagt, sondern gehen max. mit 50% in die Berechnung mit ein. Bei der Berechnung zählt zudem nur die Raumhöhe mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern in vollem Umfang. 

Die Wohnflächenberechnung spielt nicht nur bei der Miethöhe oder der Immobilienfinanzierung eine Rolle, sondern geht auch häufig als Verteilschlüssel in den Miteigentumsanteil ein.

Wohnungseigentum

Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung, in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört

Zwangsversteigerung

Die Zwangsversteigerung ist ein staatlicher Hoheitsakt, bei der eine Sache zum Zweck der Befriedigung des Gläubigers verwertet wird. Der Gläubiger hat die Möglichkeit, seine offenen Forderungen durch ein Vollstreckungsverfahren des unbeweglichen Vermögens des Schuldners zu bedienen. Das können neben Grundstücken und auf dem Grundstück befindlichen Bauten auch Rechte wie das Erbbaurecht sein.

Der Erwerb in der Zwangsversteigerung erfolgt nicht durch Vertrag, sondern durch den Hoheitsakt, den Zuschlag im Versteigerungsverfahren. Eine Zwangsversteigerung ist mit allen Fristen und Abläufen im Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung geregelt und wird vom Vollstreckungsgericht, meist das jeweilige Amtsgericht, vollzogen.

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