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WEG kompakt erklärt – Ihr Leitfaden für Wohnungseigentümer

Die Verwaltung und Organisation einer Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) ist oft komplex – von der Eigentümerversammlung über Instandhaltungsrücklagen bis zu rechtlichen Pflichten und Rechten. Unser VERMACS-Ratgeber bietet Ihnen klare, praxisnahe Informationen, damit Sie als Eigentümer, Verwaltungsrat oder interessierter Käufer stets den Überblick behalten. Ob Sie neu in einer WEG sind oder schon lange dabei – hier finden Sie gebündeltes Wissen, das Sie sicher durch alle organisatorischen und rechtlichen Fragen führt.

Ratgeber Immobilien von A-Z

Den Ratgeber werden wir nach und nach aufbauen und zunächst nach Entstehunsdatum sortieren. Daher fügen wir hier einen Überblick aller Beiträge von AZ ein. Folgt…

VERMACS Immobilienmakler und Immobilienverwalter

17.08.2025

Balkonkraftwerke in der WEG: Rechte, Pflichten und Praxis

Balkonkraftwerke machen Stromkosten kalkulierbarer und sind schnell installiert – in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) trifft der Wunsch nach Eigenstrom aber auf gemeinschaftliche Regeln. Dieser Ratgeber bündelt alles Relevante: rechtlicher Rahmen, Zustimmungsbedarf, technische Standards, Gestaltungsvorgaben, Haftung, Wirtschaftlichkeit und ein praxiserprobtes Vorgehen für reibungslose Beschlüsse.

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  • Gemeinschafts- vs. Sondereigentum: Balkongeländer, Fassade, Dämmung und Dach sind regelmäßig Gemeinschaftseigentum. Eingriffe (z. B. Bohren, Durchdringungen) erfordern einen Beschluss der WEG.

  • Zustimmungserfordernis: Steckersolargeräte gelten als bauliche Veränderung, wenn sie optisch ins Gewicht fallen oder Gemeinschaftseigentum nutzen. Die WEG kann die Nutzung nicht pauschal verbieten, darf aber Ausführung, Ort, Sicherheit und Gestaltung vorgeben.

  • Mieter vs. Eigentümer: Mieter benötigen die Zustimmung ihres Vermieters. Die WEG erteilt Beschlüsse gegenüber Eigentümern; Vermieter geben die Vorgaben an Mieter weiter.

  • Hausordnung und Gestaltungsbild: Optische Einheit, Sicherheit und Verkehrssicherungspflichten sind legitime Regelungsziele. Einheitliche Standards verhindern Streit.

 

 

  • Beschlussgrundlage: Für Anlagen am oder auf Gemeinschaftseigentum ist ein Mehrheitsbeschluss erforderlich. Ziel: Erlaubnis grundsätzlich erteilen, Details standardisieren.

  • Typische Beschlussinhalte:

    • Zulässige Montageorte: Balkoninnenseite, Brüstungsklemme, Terrassenständer; keine Durchdringung der Fassade ohne Sondergenehmigung.

    • Leistungsgrenzen: Maximalleistung des Wechselrichters (z. B. 800 W) und Modulfläche pro Einheit.

    • Gestaltung: Farbgebung (z. B. schwarzer Rahmen), bündige Montage, keine übermäßige Ausladung in den Luftraum.

    • Sicherheit: Nachweis statischer Eignung der Halterung, Windlast, Absturzsicherung, VDE-konformer Wechselrichter mit NA-Schutz.

    • Elektrik: Zulässige Steckverbindung (Schuko oder spezielle Einspeisesteckdose), Absicherung des Einspeisepunkts, Meterwechsel bei Rücklaufsperrenbedarf.

    • Kabelwege: Unsichtbar/verdeckte Führung, keine Beeinträchtigung von Fluchtwegen, keine Fensterdurchführung mit Quetschgefahr ohne Schutz.

    • Haftung/Versicherung: Nachweis privater Haftpflichtdeckung; Schäden am Gemeinschaftseigentum gehen zu Lasten der nutzenden Partei.

    • Rückbau: Rückbaupflicht bei Auszug/Veräußerung oder bei Verstoß gegen Auflagen, inklusive Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands.

    • Registrierung: Fristgerechte Eintragung im Marktstammdatenregister und Meldungen gegenüber Netzbetreiber gemäß geltender Regeln.

  • Transparenz: Formblatt/Merkblatt für Eigentümer vereinfacht Genehmigungen; Verwalter sammelt und dokumentiert Anzeigen/Unterlagen.

  • Leistung & Komponenten:

    • Wechselrichter: VDE-konform, maximale Ausgangsleistung entsprechend Beschluss (oft 800 W), integrierter Netz- und Anlagenschutz.

    • Module: Zertifiziert (z. B. IEC 61215/61730), blendarme Oberfläche bevorzugt.

    • Steckverbindung: Zulässige Einspeisesteckdose oder – wenn beschlossen – Schuko; fachgerecht installiert.

  • Zähler & Netz:

    • Zählertyp: Kein Rückwärtslaufen; ggf. Tausch auf Zähler mit Rücklaufsperre oder moderner Messeinrichtung.

    • Anmeldung: Registrierung im Marktstammdatenregister; Netzbetreiber-Information gemäß aktueller Rechtslage.

  • Montage & Statik:

    • Halterungen: Windlastberechnung, Absturzschutz (Sicherungsseil/Sekundärbefestigung), keine Schädigung von Geländer/Fassade.

    • Kabel & Brandschutz: UV-beständige Leitungen, MC4-Steckverbinder, keine Stolperstellen, keine Fluchtwegbeeinträchtigung.

  • Betrieb:

    • Wartung: Sichtprüfung 1–2× jährlich (Befestigung, Kabel, Stecker).

    • Winter/Unwetter: Bei Extremwetter zusätzliche Sicherung prüfen.

    • Blendung: Ausrichtung so wählen, dass Nachbarn nicht unzumutbar geblendet werden.

  • Zulässige Orte:

    • Balkoninnenseite: Klemmsysteme an der Brüstung, bündig mit dem Geländer.

    • Loggia/Terrasse: Ständer mit Ballast; Absturzschutz entfällt, aber Standsicherheit bleibt Pflicht.

    • Fassade: Nur in Ausnahmefällen und mit gesonderter Genehmigung (Wärmedämmung!).

  • Gestaltungsvorgaben:

    • Optik: Einheitliche Rahmenfarben, keine „Patchwork“-Montagen, verdeckte Kabel.

    • Abmessungen: Maximalhöhe/-breite je Brüstung; keine Überstände in Verkehrsflächen.

    • Informationspflicht: Typenschild/Anlagendaten intern beim Verwalter hinterlegt, nicht sichtbar nach außen.

  • Anschaffung:

    • Kostenrahmen: Komplettset meist 400–1.500 EUR je nach Qualität, Leistung und Halterung. Damit aber auch deutlich teurere Systeme möglich.

    • Förderung: Kommunale/regionale Programme möglich; Verfügbarkeit vorab prüfen.

    • Steuervorteile: Für kleine PV-Anlagen gelten steuerliche Erleichterungen; bei Balkonkraftwerken fällt in der Regel keine laufende Steuerlast an.

  • Ertrag & Amortisation:

    • Ertrag: Je nach Ausrichtung/Standort typischerweise 400–800 kWh/Jahr pro 600–800 W System.

    • Ersparnis: Bei 30–40 ct/kWh Strompreis etwa 120–320 EUR/Jahr.

    • Amortisation: Häufig 3–6 Jahre; abhängig von Eigenverbrauchsquote, Standort (z. B. Südbalkon) und Anschaffungskosten.

  • Hinweis: Vergütung für Überschuss ist bei Steckersolar meist nicht vorgesehen; Ziel ist hoher Eigenverbrauch.

 

Folgende Erträge konnten wir als Mittelwert (nicht repräsentativ) durch Kunden erheben. 

  • 400 Watt Balkonkraftwerk: ca. 2,6 kWh pro Tag, 350–400 kWh pro Jahr
  • 600 Watt Balkonkraftwerk: ca. 3,2 kWh pro Tag, 500–600 kWh pro Jahr
  • 800 Watt Balkonkraftwerk: ca. 4,1 kWh pro Tag, 700–850 kWh pro Jahr
  • 2000 Watt Balkonkraftwerk: ca. 5,6 kWh pro Tag, 1.700–2.040 kWh pro Jahr

 

  • Anliegen formulieren:

    • Inhalt: Standortskizze, Fotos, technische Daten Blätter (Module/Wechselrichter), Montageart, Kabelweg, Einspeisepunkt.

  • Auf Tagesordnung bringen:

    • Frist: Antrag rechtzeitig vor Einladung an Verwaltung; klarer Beschlussvorschlag inklusive Standards.

  • Beschluss fassen:

    • Standard setzen: Rahmenbeschluss für die WEG plus Einzelfallanzeige je Anlage.

  • Technik prüfen:

    • Netz/Zähler: Netzbetreiber-Info, Zähleranforderungen klären, ggf. Zählertausch veranlassen.

  • Versicherung klären:

    • Nachweis: Private Haftpflicht (Absturz/Schaden) und ggf. Erweiterungen; Verwalter dokumentiert Nachweise.

  • Montage umsetzen:

    • Fachgerecht: Herstellerangaben, windlastgeprüfte Halter, saubere Kabelwege, keine Schäden am Gemeinschaftseigentum.

  • Dokumentation & Betrieb:

    • Register: Marktstammdatenregister, Unterlagen an Verwaltung; jährliche Sichtprüfung.

  • Zulassung: Balkonkraftwerke bis zu einer Wechselrichterleistung von maximal 800 W pro Wohn­einheit sind grundsätzlich zulässig.

  • Montage:

    • Befestigung: Klemmen an der Balkoninnenseite oder freistehende Gestelle; Bohrungen in Fassade/Geländer sind untersagt.

    • Sicherheit: Nachweis ausreichender Befestigung/Windlast; Sekundärsicherung gegen Absturz.

  • Elektrik: Einspeisung über zugelassene Steckverbindung; keine Rückwärtszählung; ggf. Zählertausch vor Inbetriebnahme.

  • Gestaltung: Schwarzer Rahmen/dunkle Rückseiten; bündig montiert; verdeckte Kabel; keine Beeinträchtigung von Fluchtwegen.

  • Anzeigepflicht: Vor Montage Einreichung von Datenblatt, Standortskizze und Versicherungsnachweis; nach Montage Registrierungsbestätigung.

  • Rückbau/Haftung: Rückbau bei Verstoß oder Auszug; Nutzer trägt Kosten und haftet für Schäden; Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands.

  • Brauche ich immer eine WEG-Zustimmung?

    • Kurz: Ja, sobald Gemeinschaftseigentum betroffen ist oder die Optik verändert wird. Standardbeschlüsse machen das Verfahren planbar.

  • Schuko oder Spezialstecker?

    • Antwort: Je nach Beschluss und technischer Normenlage. Viele WEGs erlauben Schuko bei fachgerechter Installation; klare Festlegung nötig.

  • Was ist mit Blendung/Optik?

    • Lösung: Einheitliche Vorgaben (schwarze Module, bündige Montage) und Standortwahl minimieren Konflikte.

  • Darf ich die Fassade anbohren?

    • Grundsatz: Nein, nur mit gesonderter Genehmigung; WDVS-Durchdringungen sind heikel.

  • Wie viele Module sind sinnvoll?

    • Praxis: 1–2 Module mit zusammen 400–800 W sind üblich; mehr bringt oft wenig, wenn der Eigenverbrauch tagsüber begrenzt ist.

VERMACS Hausverwaltung Immobilienverwaltung Transparenz

16.08.2025

Verwaltervertrag – Klarheit und Fairness von Anfang an

Ein guter Verwaltervertrag schafft Vertrauen und sorgt für eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen Eigentümern und Verwaltung. Transparente Regelungen, klare Leistungsbeschreibungen und faire Konditionen bilden die Basis für eine erfolgreiche Partnerschaft. In der Langversion erfahren Sie, welche Punkte besonders wichtig sind und wie beide Seiten profitieren.

Verwaltervertrag – Offen, transparent und fair für beide Seiten. So geht es...

Ein Verwaltervertrag ist mehr als nur ein formales Dokument – er ist das Fundament für eine vertrauensvolle und effiziente Zusammenarbeit zwischen Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und Verwaltung.

Damit beide Seiten langfristig zufrieden sind, sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:

1. Klare Leistungsbeschreibung

Der Vertrag sollte eindeutig festhalten, welche Aufgaben der Verwalter übernimmt – von der Organisation der Eigentümerversammlung über die Finanzverwaltung bis hin zur Instandhaltungsplanung.

2. Transparente Vergütung

Eine nachvollziehbare Kostenstruktur verhindert Missverständnisse. Dazu gehören die Aufschlüsselung der Grundvergütung sowie eventueller Zusatzleistungen.

3. Rechte und Pflichten beider Seiten

Neben den Aufgaben des Verwalters sollten auch die Mitwirkungspflichten der Eigentümer klar geregelt sein. So entsteht ein ausgewogenes Verhältnis auf Augenhöhe.

4. Laufzeit und Kündigungsmodalitäten

Eine faire Vertragslaufzeit mit klar definierten Kündigungsfristen gibt beiden Seiten Planungssicherheit und Flexibilität.

5. Regelmäßige Überprüfung

Da sich gesetzliche Rahmenbedingungen und Bedürfnisse der Gemeinschaft ändern können, sollte der Vertrag in regelmäßigen Abständen überprüft und angepasst werden.

 

💡 Tipp: Ein gut durchdachter Verwaltervertrag schützt nicht nur vor Konflikten, sondern schafft auch die Grundlage für eine konstruktive und langfristige Zusammenarbeit.

Bisher waren Verwalterverträge sehr individuell und nicht vergleichbar. In der Praxis wurde daher immer wieder eine hohe Intransparenz beklagt. Dem Thema haben sich die Verbände „Haus und Grund“ (der Verband der Immobilieneigentümer) und „VDIV“ (der Verband der Hausverwalter) angenommen und einen gemeinsamen Mustervertrag erarbeitet. Dieser ist transparent, eindeutig, ohne versteckte Klauseln und in Ihm können sich so Wohnungseigentümer und Verwalter gleichermaßen wiederfinden. Durch seinen strukturierten Aufbau ist er geeignet, um für kleine und große Gemeinschaften gleichermaßen angepasst zu werden.
 
Wir verstehen uns als langfristiger Partner. Daher arbeiten wir ausschließlich mit diesem Mustervertrag. Offen, transparent und fair für beide Seiten.
 
Mehr finden sie auf den Seiten von Haus und Grund sowie VDIV.
 
VERMACS - Hausverwaltung und Immobilienverwaltung - 7 Tage in der Woche

15.08.2025

Wie kommt Ihr Anliegen auf die nächste Tagesordnung?

Sie möchten, dass ein bestimmtes Anliegen in der nächsten WEG-Versammlung besprochen wird? Mit einem klar formulierten Antrag, der rechtzeitig und korrekt eingereicht wird, erhöhen Sie Ihre Chancen erheblich. Worauf es dabei ankommt und wie Sie am besten vorgehen, erfahren Sie in der ausführlichen Version.

Schritt für Schritt: Ihr Anliegen erfolgreich auf die Tagesordnung bringen:

Schritt für Schritt: Ihr Anliegen erfolgreich auf die Tagesordnung bringen. Die Wohnungseigentümerversammlung ist das zentrale Forum, um Entscheidungen in Ihrer Gemeinschaft zu treffen. Das geht auf § 24 Abs. 1 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) hervor. In der Versammlung hat jeder Eigentümer das Recht einen Beschlussvorschlag auf die Tagesordnung zu stellen. Damit Ihr Thema dort behandelt werden kann, sollten Sie folgende Punkte beachten:

1. Frühzeitig aktiv werden

Reichen Sie Ihren Antrag rechtzeitig vor Beginn der Einladungsfrist ein – idealerweise mehrere Wochen vorher. So hat die Verwaltung genügend Zeit, den Punkt vorzubereiten und in die Tagesordnung aufzunehmen.

2. Form und Inhalt beachten

  • Klarer Betreff: Formulieren Sie präzise, worum es geht.

  • Begründung: Legen Sie kurz dar, warum das Thema relevant ist.

  • Beschlussvorschlag: Formulieren Sie, was genau beschlossen werden soll.

3. Rechtliche Zulässigkeit prüfen

Ihr Anliegen darf nicht gegen geltendes Recht oder die Gemeinschaftsordnung verstoßen. Bei Unsicherheiten kann ein kurzer Austausch mit dem Verwalter helfen.

4. Mehrheiten sichern

Sprechen Sie vorab mit anderen Eigentümern. Wenn Sie bereits Unterstützer haben, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Antrag angenommen wird.

5. Gut vorbereitet in die Versammlung

Bringen Sie alle relevanten Unterlagen mit und seien Sie bereit, Fragen zu beantworten. Eine sachliche und lösungsorientierte Präsentation erhöht die Erfolgschancen.

 

 Tipp: Wer sein Anliegen gut vorbereitet, klar formuliert und frühzeitig einreicht, sorgt nicht nur für eine reibungslose Aufnahme in die Tagesordnung, sondern auch für eine konstruktive Diskussion in der Versammlung.

VERMACS Hausverwaltung Immobilienverwaltung NEWS Infothek

16.08.2025

Wir lassen Sie nicht vor Hieroglyphen stehen: Unsere Hausverwaltung-Infothek hilft bei (fast) allen Begriffen

Für uns sind Themen rund um Hausverwaltung, WEGs und all Ihre Begriffe unser täglich Brot. Für Sie ggf. nicht und daher haben wir eine Hausverwaltungs-Infothek erstellt. Zunächst mit einem Glossar in dem wir die wichtigsten Begriffe kurz erläutern. LINK: Hausverwaltung Infothek

Ein Freund, der gerade anrief, als wir diese Seite erstellt haben fragte: „Warum macht Ihr denn sowas? Das zahlt Euch niemand.“ Unsere Antwort war nur kurz: „Das nennt man Kundenorientierung!“

Wir hoffen wir können so ein wenig helfen.

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